{"id":861,"date":"2021-12-29T09:28:29","date_gmt":"2021-12-29T09:28:29","guid":{"rendered":"https:\/\/anglerverein-mm.de\/?page_id=861"},"modified":"2021-12-29T09:34:39","modified_gmt":"2021-12-29T09:34:39","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/anglerverein-mm.de\/?page_id=861","title":{"rendered":"SATZUNG"},"content":{"rendered":"<h1><u>Satzung des Anglervereins<\/u><\/h1>\n<p><strong><u>Marktsteft &#8211; Marktbreit und Umgebung e.V.<\/u><\/strong><\/p>\n<h3>\u00a0\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAnglerverein Marktsteft-Marktbreit und Umgebung e.V.\u201c, er wurde am 20. Oktober 1968 unter dem urspr\u00fcnglichen Namen \u201eSportfischereiverein Marktbreit und Umgebung e.V.\u201c gegr\u00fcndet und wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09. Januar 1983 auf die obige Bezeichnung ge\u00e4ndert. Die Gr\u00fcndungseintragung erfolgte unter VR 4 beim Amtsgericht W\u00fcrzburg, Zweigstelle Ochsenfurt. Am 30. Januar erfolgte die Umschreibung nach Kitzingen unter dem Vereinsregister Nr. 0037\/03, am 07.01.2006 erfolgte die Umschreibung an das Amtsgericht W\u00fcrzburg unter dem Vereinsregister Nr. 20034.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Marktbreit und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes W\u00fcrzburg unter der Nr. 20034 eingetragen.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung und Pflege der Angelfischerei sowie des Umwelt- und Landschaftsschutzes. Zu den Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere die Hege und Pflege der zum Angeln freigegebenen Gew\u00e4sser, der Ausbau und Erhalt von vereinseigenen sowie gepachteten Grundst\u00fccken, gleichg\u00fcltig ob Wasser- oder Landfl\u00e4che, sowie die Abwehr und Bek\u00e4mpfung sch\u00e4dlicher Einfl\u00fcsse und Einwirkungen auf den Fischbestand und die Gew\u00e4sser. Dem Verein obliegt ferner die \u00dcberwachung des waidgerechten Angelfischens seiner Mitglieder und der Gastangler, sowie die Beratung und Vertretung der Vereinsmitglieder in fischereirechtlichen Fragen.<\/li>\n<li>Der Verein schult seine Mitglieder, insbesondere durch Vorbereitung auf die staatliche Fischerpr\u00fcfung, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>Jugendliche werden in einer Jugendgruppe zum Zweck der Unterweisung und Einf\u00fchrung in die Angelfischerei zusammengefasst.<\/li>\n<li>Es werden au\u00dferdem die M\u00f6glichkeiten der Zugeh\u00f6rigkeit zum Fischereiverband Unterfranken ausgenutzt.<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der jeweils g\u00fcltigen Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Anstandsgeschenke sowie Sachzuwendungen f\u00fcr geleistete Dienste sind zul\u00e4ssig. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 3\u00a0 Eintritt der Mitglieder<\/h3>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person und Jugendlicher ab 10 Jahren werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein. Die Beitrittserkl\u00e4rung ist schriftlich mittels des hierf\u00fcr vorgesehenen Aufnahmeantrages gegen\u00fcber dem 1. Vorsitzenden vorzulegen. Bei minderj\u00e4hrigen Bewerbern bedarf es der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Hauptausschuss.<\/li>\n<li>Die Aufnahme erfolgt zun\u00e4chst f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren auf Probe und ist in Textform bekannt zu geben. Mit der schriftlichen Mitteilung \u00fcber die Aufnahme als Mitglied auf Probe werden die Aufnahmegeb\u00fchr (Fischwasserbeitrag) sowie der Jahresbeitrag (aktiv\/passiv) zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Das auf Probe aufgenommene Mitglied ist f\u00fcr die Dauer der Probezeit den ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt. Mit Ablauf der Probezeit entscheidet der Hauptausschuss \u00fcber die Aufnahme als ordentliches Mitglied. Die Entscheidung ist dem Mitglied unverz\u00fcglich in Textform mitzuteilen. Ein Anspruch auf Mitteilung etwaiger Ablehnungsgr\u00fcnde besteht nicht.<\/li>\n<li>Die Ablehnung durch den Haupausschuss ist nicht anfechtbar.<\/li>\n<li>Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 4 Austritt der Mitglieder<\/h3>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch:<\/p>\n<ol>\n<li>Austritt\n<ul>\n<li><strong>a)<\/strong> Der Austritt ist unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluss eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li><strong>b)<\/strong> Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erkl\u00e4ren. Zur Einhaltung der K\u00fcndigungsfrist ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserkl\u00e4rung erforderlich.<\/li>\n<li><strong>c)<\/strong> Der Austritt schlie\u00dft R\u00fcckverg\u00fctungsanspr\u00fcche auf geleistete Beitr\u00e4ge, insbesondere den einmalig geleisteten Aufnahmebeitrag (Fischwasser) sowie Sacheinlagen aus, entbindet jedoch nicht von der Erf\u00fcllung r\u00fcckst\u00e4ndiger Verpflichtungen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Tod<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 5 Ausschluss der Mitglieder<\/h3>\n<p>Die Mitgliedschaft endet au\u00dferdem durch Ausschluss.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zul\u00e4ssig, wenn:\n<ul>\n<li><strong>a)<\/strong> dem Mitglied der staatliche Fischereischein verweigert wird<\/li>\n<li><strong>b)<\/strong> das Mitglied gegen die Satzung des Vereins verst\u00f6\u00dft<\/li>\n<li><strong>c)<\/strong> das Mitglied dem Verein Schaden zuf\u00fcgt<\/li>\n<li><strong>d)<\/strong> das Mitglied schwere Verfehlungen gegen die Strafgesetze begeht<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Hauptausschuss.<\/li>\n<li>Eine schriftlich eingehende Stellungnahme des Mitglieds ist in der \u00fcber den Ausschluss entscheidenden Versammlung zu verlesen.<\/li>\n<li>Der Ausschluss eines Mitgliedes wird mit der Beschlussfassung wirksam.<\/li>\n<li>Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei Beschlussfassung nicht anwesend war, durch den Vorstand unverz\u00fcglich in Textform mitgeteilt werden.<\/li>\n<li>Der Ausschluss schlie\u00dft R\u00fcckverg\u00fctungsanspr\u00fcche auf geleistete Beitr\u00e4ge, insbesondere den einmalig geleisteten Aufnahmebeitrag (Fischwasser) sowie Sacheinlagen aus, entbindet jedoch nicht von der Erf\u00fcllung r\u00fcckst\u00e4ndiger Verpflichtungen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 6 Streichung der Mitgliedschaft<\/h3>\n<ol>\n<li>Ein Mitglied scheidet au\u00dferdem mit Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus.<\/li>\n<li>Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit dem zum 15.01. f\u00e4lligen Jahresbeitrag (Passiv-\/Aktivbeitrag) und\/oder der Ausgleichzahlung f\u00fcr nicht geleisteten Arbeitsdienst im R\u00fcckstand ist und diesen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von 3 Monaten von der Absendung der Mahnung an voll entrichtet. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief an die letzte dem Verein bekannte Anschrift des Mitgliedes gerichtet sein.<\/li>\n<li>In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden.<\/li>\n<li>Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zur\u00fcckkommt.<\/li>\n<li>Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Hauptausschusses, der dem betroffenen Mitglied in Textform mitgeteilt wird.<\/li>\n<li>Die Streichung schlie\u00dft R\u00fcckverg\u00fctungsanspr\u00fcche auf geleistete Beitr\u00e4ge, insbesondere den einmalig geleisteten Aufnahmebeitrag (Fischwasser) sowie Sacheinlagen aus, entbindet jedoch nicht von der Erf\u00fcllung r\u00fcckst\u00e4ndiger Verpflichtungen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 7 Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegeb\u00fchr<\/h3>\n<ol>\n<li>Es ist ein Mitgliedsbeitrag (Aktiv-\/Passivbeitrag) und eine einmalige Aufnahmegeb\u00fchr (Fischwasser) zu leisten.<\/li>\n<li>Die H\u00f6he bestimmen die aktiven Mitglieder in der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Der Beitrag (aktiv\/passiv) ist j\u00e4hrlich im Voraus, bis zum 15.01. des Kalenderjahres, zu zahlen. Bei Aufnahme im 1. Halbjahr ist der volle Jahresbeitrag, bei Aufnahme im 2. Halbjahr der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.<\/li>\n<li>Die Aufnahmegeb\u00fchr (Fischwasser) ist einmalig bei Eintritt zu entrichten und betr\u00e4gt h\u00f6chstens das 3-fache des Aktiven Jahresbeitrages.<\/li>\n<li>Der Jahresbeitrag f\u00fcr aktive Jugendliche betr\u00e4gt 50 % des Erwachsenenbeitrags. Der Beitrag (aktiv\/passiv) muss zweckgebunden f\u00fcr die Jugend verwendet werden.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder und f\u00f6rdernde Mitglieder sind beitragsfrei.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>der Hauptausschuss<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 9 Vorstand<\/h3>\n<p>Der Gesamtvorstand besteht aus dem:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>a)<\/strong> 1. Vorsitzenden<\/li>\n<li><strong>b)<\/strong> 2. Vorsitzenden<\/li>\n<li><strong>c)<\/strong> Kassenwart<\/li>\n<li><strong>d)<\/strong> Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li><strong>e)<\/strong> Gew\u00e4sserwart<\/li>\n<li><strong>f)<\/strong> Jugendleiter<\/li>\n<\/ul>\n<p><em><strong>zu a)+b)<\/strong> Oberste Gesch\u00e4ftsleitung<\/em><\/p>\n<p>Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist f\u00fcr sich alleine vertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis ist der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden befugt, den Verein zu vertreten und die von dem 1. Vorsitzenden zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.<\/p>\n<p><em><strong>zu c)<\/strong> dem Kassenwart<\/em><\/p>\n<p>obliegt die F\u00fchrung s\u00e4mtlicher Kassengesch\u00e4fte und Buchhaltungsarbeiten im Verein mit Absprache des jeweiligen Vorsitzenden.<\/p>\n<p><em><strong>zu d)<\/strong> dem Schriftf\u00fchrer<\/em><\/p>\n<p>obliegt s\u00e4mtlicher anfallende Schriftverkehr im Verein mit Absprache des jeweiligen Vorsitzenden.<\/p>\n<p><em><strong>zu e)<\/strong> dem Gew\u00e4sserwart<\/em><\/p>\n<p>obliegt die \u00dcberwachung und Beobachtung der Vereinsgew\u00e4sser, sowie Besatz- und Hegema\u00dfnahmen mit Absprache des jeweiligen Vorsitzenden.<\/p>\n<p><em><strong>zu f)<\/strong> dem Jugendleiter<\/em><\/p>\n<p>obliegt die Leitung und F\u00fchrung der Vereinsjugend mit Absprache des jeweiligen Vorsitzenden.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt und bleibt jedoch solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt.<\/li>\n<li>Scheidet ein Mitglied jedoch vorzeitig aus dem Gesamtvorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Gesamtvorstandes berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Gesamtvorstand zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Der Vorstand (Abs. 1) ist zu redaktionellen \u00c4nderungen in der Satzung und zu \u00c4nderungen, die auf Grund von Beanstandungen des Registergerichtes oder des Finanzamtes (wegen Erlangen\/Erhalten der Gemeinn\u00fctzigkeit) erforderlich sind, erm\u00e4chtigt.<\/li>\n<li>Der Gesamtvorstand hat auf der Mitgliederversammlung Rechenschaftsbericht f\u00fcr das vorangegangene Jahr vorzulegen.<strong style=\"font-size: 16px;\">\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 10 Hauptausschuss<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Hauptausschuss besteht aus dem Gesamtvorstand und je nach Anzahl der aktiven Mitglieder aus weiteren gew\u00e4hlten Ausschussmitgliedern. Die Gesamtzahl der Mitglieder im Hauptausschuss sollte 10 % aller aktiven Erwachsenen und Jugendlichen (mindestens 2) Mitglieder betragen, jedoch nicht weniger als 14 Mitglieder.<\/li>\n<li>Der Hauptausschuss stimmt ab \u00fcber:\n<ul>\n<li><strong>a)<\/strong> Neuaufnahmen<\/li>\n<li><strong>b)<\/strong> Ausschluss<\/li>\n<li><strong>c)<\/strong> Ehrenmitgliedschaft<\/li>\n<li><strong>d)<\/strong> W\u00fcnsche und Antr\u00e4ge aller aktiven Mitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Hauptausschuss beschlie\u00dft eine Gew\u00e4sserordnung, welche die Fischereiaus\u00fcbung verbindlich regelt. Die aktuelle verbindliche Gew\u00e4sserordnung ist den Mitgliedern als Aushang oder als Mitteilung zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/li>\n<li>Bei Abstimmungen innerhalb des Hauptausschusses wird die Wertigkeit des Gesamtvorstandes doppelt gewichtet.<\/li>\n<li>Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.<\/li>\n<li>Zu den Sitzungen k\u00f6nnen Mitglieder bei besonderen Anl\u00e4ssen eingeladen oder Sachverst\u00e4ndige hinzugezogen werden, die jedoch nicht stimmberechtigt sind.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 11 Mitglieder<\/h3>\n<p>Mitglieder sind:<\/p>\n<ol>\n<li>aktive Mitglieder<\/li>\n<li>passive Mitglieder<\/li>\n<li>f\u00f6rdernde Mitglieder<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>zu 1)<\/strong><\/p>\n<p>Aktive Mitglieder sind Mitglieder auf Probe und ordentliche Mitglieder, die das 18.\u00a0 Lebensjahr vollendet haben und die Angelfischerei aktiv nach den Vereinsbestimmungen aus\u00fcben.<\/p>\n<p>Dies gilt auch f\u00fcr aktive Jugendliche Mitglieder (ab 10 Jahre).<\/p>\n<p><strong>zu 2)<\/strong><\/p>\n<p>Passive Mitglieder\u00a0 sind Mitglieder, die die Angelfischerei nicht aus\u00fcben, jedoch laufend Geldleistungen (Passivbeitrag) erbringen. Dies gilt auch f\u00fcr Jugendliche Mitglieder (ab 10 Jahre).<\/p>\n<p><strong>zu 3)<\/strong><\/p>\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder sind Mitglieder, die die Angelfischerei nicht aus\u00fcben, jedoch laufend geldliche und\/oder sonstige Leistungen erbringen.<\/p>\n<p><strong>zu 4)<\/strong><\/p>\n<p>Ehrenmitglieder sind Personen, die den Zweck des Vereins in besonderem Ma\u00dfe gef\u00f6rdert haben; ihre Ernennung erfolgt durch den Hauptausschuss.<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen die Angelfischerei nach den Vereinsbestimmungen aus\u00fcben und m\u00fcssen keinen Beitrag entrichten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 12 Aufwandsentsch\u00e4digung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Vereins\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/li>\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen haushaltsrechtlicher M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26 a EStG (Ehrenamtspauschale) ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Ziffer 2. trifft die Mitgliederversammlung. Sollten Vorstandsmitglieder entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeiten \u00fcbernehmen, dann d\u00fcrfen sie bei den Abstimmungen hier\u00fcber nicht teilnehmen. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsaufl\u00f6sung.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 13 Berufung der Mitgliederversammlung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres.\n<ul>\n<li><strong>a)<\/strong> zur Erstattung der Jahresberichte des Gesamtvorstandes,<\/li>\n<li><strong>b)<\/strong> zur Entlastung des Gesamtvorstandes,<\/li>\n<li><strong>c)<\/strong> zur Wahl des Gesamtvorstandes und der Hauptausschussmitglieder (alle zwei Jahre),<\/li>\n<li><strong>d)<\/strong> zur Wahl der Kassenpr\u00fcfer (alle zwei Jahre),<\/li>\n<li><strong>e)<\/strong> zur Beschlussfassung wichtiger aktueller Tagesordnungspunkte,<\/li>\n<li><strong>f)<\/strong> zur Satzungs\u00e4nderung,<\/li>\n<li><strong>g)<\/strong> zu Vertr\u00e4gen,<\/li>\n<li><strong>h)<\/strong> zur Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind nur die anwesenden aktiven Mitglieder.<\/li>\n<li>Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann auch einberufen werden:\n<ul>\n<li><strong>a)<\/strong> vom Vorstand<\/li>\n<li><strong>b)<\/strong> vom Hauptausschuss<\/li>\n<li><strong>c)<\/strong> auf schriftlichen Antrag von mindestens 1\/5 der Mitglieder unter Angabe der Gr\u00fcnde gegen\u00fcber dem 1. Vorsitzenden.<strong style=\"font-size: 16px;\">\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 14 Form der Einberufung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand in Textform unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zu berufen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift bzw. die letzte mitgeteilte E-Mailadresse.<\/li>\n<li>Bei Satzungs\u00e4nderungen ist vom Vorstand in Textform unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zu berufen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift bzw. die letzte mitgeteilte E-Mailadresse.<\/li>\n<li>Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (die Tagesordnung) bezeichnen.<strong style=\"font-size: 16px;\">\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 15 Wahlbestimmungen<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Wahl wird von einem in der Mitgliederversammlung bestimmten Wahlausschuss geleitet.<\/li>\n<li>Der Wahlausschuss besteht aus einem Wahlvorstand und zwei Beisitzern.<\/li>\n<li>Die Abstimmungsart wird durch den Wahlausschuss festgelegt.<\/li>\n<li>Der Wahlvorstand hat die in der Wahl erzielten Beschl\u00fcsse in einer Niederschrift aufzunehmen und mit seinen Beisitzern zu unterschreiben.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 16 Beschlussfassung<\/h3>\n<ol>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df berufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/li>\n<li>Zu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt, ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/li>\n<li>Zur \u00c4nderung des Zwecks des Vereins (\u00a72) ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.<\/li>\n<li>Stimmenthaltungen z\u00e4hlen f\u00fcr die Berechnung der Mehrheit bei Abstimmungen als nicht abgegebene Stimmen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 17 Beurkundung der Versammlungsbeschl\u00fcsse<\/h3>\n<ol>\n<li>\u00dcber die in der Versammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift aufzunehmen.<\/li>\n<li>Die Niederschrift ist vom Vorstand\/Versammlungsleiter zu unterschreiben. Wenn mehrere Vorst\u00e4nde\/Versammlungsleiter t\u00e4tig waren, unterzeichnet der letzte Vorstand\/Versammlungsleiter die ganze Niederschrift.<\/li>\n<li>Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 18 Haftung<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein haftet nicht f\u00fcr fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den oder Verluste, die Mitglieder bei der Benutzung von Anlagen, Einrichtungen, Ger\u00e4ten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Sch\u00e4den oder Verluste nicht durch die Versicherung gedeckt sind.<\/li>\n<li>Der Verein haftet seinen Mitgliedern nicht gegen\u00fcber Sch\u00e4den aus einem fahrl\u00e4ssigen Verhalten der Repr\u00e4sentanten des Vereins.<\/li>\n<li>Dies gilt insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den, die bei der Aus\u00fcbung der Mitgliedschaftsrechte entstehen, f\u00fcr Sch\u00e4den aus Unf\u00e4llen und Diebst\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Entsteht dem Verein durch die ehrenamtliche T\u00e4tigkeit eines Mitgliedes ein Schaden, so haftet das Mitglied nur, wenn dieser Schaden durch grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz verursacht wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 19 Datenschutz<\/h3>\n<ol>\n<li>Erfolgt nach den rechtlichen Anforderungen der jeweils g\u00fcltigen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 20 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st.<\/li>\n<li>Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.<\/li>\n<li>Das Vereinsverm\u00f6gen f\u00e4llt nach Regelung aller Verbindlichkeiten an\n<ul>\n<li>die Stadt Marktsteft zu 50 %<\/li>\n<li>die Stadt Marktbreit zu 50 %<br \/>\ndie es unmittelbar ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, insbesondere im Sinne des \u00a7 2 dieser Satzung zu verwenden haben. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 21 Inkrafttreten<\/h3>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 28.04.2019 ge\u00e4ndert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die \u00c4nderung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p><strong>Marktsteft \u2013 Marktbreit, den 28.04.2019<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Anglervereins Marktsteft &#8211; Marktbreit und Umgebung e.V. \u00a0\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAnglerverein Marktsteft-Marktbreit und Umgebung e.V.\u201c, er wurde am 20. Oktober 1968 unter dem urspr\u00fcnglichen Namen \u201eSportfischereiverein Marktbreit und Umgebung e.V.\u201c gegr\u00fcndet und wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09. 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